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Neue Tierschutzverordnung
Sinnvoll oder Schikane ?
Wie allen bekannt sein dürfte, tritt die neue
Tierschutzverordnung ab dem 01. September 08 in Kraft!
Sie regelt alles Rund um die Haltung , Verwendung, Ausbildung der Tiere.
Die wichtigsten Änderungen für uns Hundehalter
wird der Besuch eines sogenannten Erziehungskurses, mit jedem neuen Hund sein.
Für Neuhalter wird ein Sachkundenachweis Pflicht werden.
Wer solche Kurse anbieten darf und kann, ist noch nicht bekannt. Auch sind die
Auswirkungen auf den Sportbereich leider nicht abschätzbar.
Muss künftig jeder Vereinsübungsleiter eine Ausbildung finanzieren und
absolvieren? Könnte dies das Ende vieler Hundevereine bedeuten.
Somit werden wieder einmal mehr diejenigen bestraft, welche sich sonst schon zum
Wohl der Hunde und der korrekten Integration ins Sozialleben der Menschen
einsetzen.
Es ist zu bezweifeln, dass sich fehlbare Hundehalter durch diese Verordnung
verbessern werden.
Sind es nicht wieder die ohnehin schon pflichtbewussten Hundeführer, welchen die
Hundehaltung mittels Auflagen erschwert wird?
Daher die Frage nach Schikane!
Ausbildung Abt. C
Auch ist die Ausbildung im sportlichen Schutzdienst neu geregelt worden. Künftig darf die Ausbildung nur noch durch ausgebildete Fachpersonen ausgeführt werden. Wer diese Ausbildung anbieten darf, entscheidet das BVET. Die TKGS/AKH erarbeitet mit dem SC zusammen eine Eingabe.
Weitere Informationen unter: www.bvet.ch , www.tkgs-akh.ch